Dafür liefert das KI-Modell ChatGPT des Unternehemns OpenAI ein prominentes Beispiel. Aus diesem Anlass warnt Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter, vor der nicht notwendigen Sammlung und Verwendung von öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten durch derartige Services. In einer kürzlich veröffentlichten Erklärung macht er deutlich, dass die Umsetzung von datenschutzfreundlichen Grundsätzen keine Kür, sondern eine Notwendigkeit ist.
Die Sammlung von Massendaten durch KI-Modelle nimmt zu
Es zeichnet sich ein Trend zur erhöhten Datensammlung durch mächtige digitale Firmen ab. Um KI-Modelle, wie beispielsweise ChatGPT, zu trainieren, werden quasi unerschöpfliche Mengen an Online-Informationsquellen genutzt. Hierbei erhöhen sich jedoch die kritischen Stimmen, die inkorrekte oder unsachgemäße Informationen bemängeln, welche durch diese Bots verbreitet werden.
Aufruf zu strengeren Datenschutzgesetzen
Kelber hebt die Notwendigkeit hervor, dass Daten vor dem eindeutigen Erfassen durch solche Systeme technisch erheblich besser geschützt werden sollten. Dies kann durch effektive Sicherheitsmaßnahmen, wie die Verschlüsselung von Daten, erfolgen. Zudem fordert er, dass beim Training erhobene Daten klar pseudonymisiert oder anonymisiert werden sollten, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
Einige Unternehmen haben sich dieser wichtigen Aufgabe bereits gestellt. OpenAI bietet seinen Nutzern zum Beispiel an, ihre Daten von der weiteren Verarbeitung auszunehmen. Des Weiteren arbeitet Google an einem Standard, um Daten-Provider vor KI-Anwendungen zu schützen.
Rechtlicher Status von KI-Diensten bleibt unsicher
Der rechtliche Status von KI-Diensten wie OpenAI wird auf verschiedenen Ebenen ausgehandelt. Dabei formuliert Kelber deutlich, dass es dringend klare Regeln braucht. Er äußert sich kritisch zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur datenbasierten Bearbeitung von Gesundheitsinformationen und sieht vor allem die bisher nicht erreichte Umsetzung sowie offene Fragen bezüglich Datenschutz und Datensicherheit als problematisch.
Überarbeitung der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze notwendig
Zuletzt unterstreicht Kelber die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Informationsfreiheitsgesetze. Seiner Ansicht nach sollte damit Bürgern ein leichterer Zugang zu amtlichen Daten ermöglicht werden.
Ulrich Kelber, der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, appelliert an die Verantwortlichen, klare, wirkungsvolle und fachlich durchführbare Regeln umzusetzen, um das sensible Gleichgewicht zwischen den Vorteilen der Künstlichen Intelligenz und dem Schutz unserer persönlichen Daten zu wahren.
Die Umsetzung von Datenschutzgesetzen muss in dieser digitalen Phase der Transformation als integraler Bestandteil betrachtet werden – nicht als optionaler Zusatz. Es bleibt also weiterhin eine spannende Balance zwischen technischem Fortschritt und dem Schutz der Privatsphäre zu wahren.